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Neubau

In etlichen Neubauten sorgen diverse Baumängel für Ärger.

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Typische Mängel bei einem Neubau

Häufig entstehen Mängel an Innen- und Außenwänden. In der Regel handelt es sich um Risse und Feuchtigkeit. Auch Fenster und Türen können mangelhaft ausgeführt oder eingebaut sein.

Meist treten die Mängel in den ersten 5 Jahren nach Entstehung auf.

Die gute Nachricht:
Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von mindestens 4 Jahren. In dieser Zeit müssen die Baufirmen und Handwerker für Baumängel noch aufkommen und sie beheben.

Begutachtung durch einen Sachverständigen

Sollten Sie selber bauen, ist es ratsam, schon vor der Bauabnahme die Immobilie von einem Sachverständigen kontrollieren zu lassen und evtl. auch in den ersten Jahren danach, bevor die Gewährleistungspflicht endet.

Sie laufen sonst Gefahr, die Mängel auf eigene Kosten reparieren zu lassen.

Lassen Sie sich ein Sachverständigen-Gutachten erstellen und profitieren Sie von der fast 40-jährigen Berufserfahrung von Herrn Michael Sobotta.